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Einführung ins Ehrenamt im Handwerk

Die Teilnahme am Seminar „Einführung ins Ehrenamt im Handwerk“ bietet eine wertvolle Gelegenheit, sich umfassend über die Strukturen, Aufgaben und Rechte im Ehrenamt zu informieren. Sie lernen die wichtigsten Organisationen kennen, verstehen die rechtlichen Grundlagen und erhalten praktische Tipps für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

Strukturen und Organisationen des Handwerks

Das Handwerk ist durch verschiedene Organisationen strukturiert, die sich um die Verwaltung und Interessenvertretung kümmern. Dazu gehören:

  • Innungen: Diese sind lokale Zusammenschlüsse von Handwerksbetrieben und übernehmen hoheitliche Aufgaben.

  • Kreishandwerkerschaften: Sie koordinieren die Arbeit der Innungen auf Kreisebene.

  • Landesinnungs- und Fachverbände: Diese vertreten die Interessen der Innungen auf Landesebene.

  • Bundesinnungsverbände: Auf Bundesebene bündeln sie die Interessen der Handwerksorganisationen.

 

Handwerkskammern

Eine zentrale Rolle in der Selbstverwaltung des Handwerks spielen die Handwerkskammern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und entlasten den Staat durch praxisnahe, bürokratiearme und effiziente Verwaltung. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die duale Ausbildung und Prüfung, um die Qualität der handwerklichen Ausbildung zu sichern.

  • Die Interessenvertretung der Handwerksbetriebe.

  • Die Organisation und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten durch direkte Mitbestimmung der Mitglieder.

 

Rechtsgrundlagen der Selbstverwaltung

Die Arbeit der Handwerkskammern und anderer Handwerksorganisationen basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, darunter:

  • Handwerksordnung: Diese regelt die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten, die Berufsbildung und die Meisterprüfung.

  • Satzungen der Handwerkskammern: Diese enthalten spezifische Regeln und Vorgaben für die jeweilige Kammer.

  • Beitragsordnung, Ehrenordnung und Sachverständigenordnung: Diese Regelwerke sorgen für eine klare Struktur und definieren die Pflichten und Rechte der Mitglieder.

 

Organe der Handwerkskammer

Die Handwerkskammern werden durch verschiedene Organe geleitet:

  • Vollversammlung: Sie ist das oberste Organ und wird alle fünf Jahre gewählt. Sie besteht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.

  • Vorstand: Dieser verwaltet die Handwerkskammer und setzt die Beschlüsse der Vollversammlung um.

  • Ausschüsse: Diese unterstützen den Vorstand in speziellen Aufgabenbereichen.

 

Entscheidungsfindung in der Selbstverwaltung

Die Vollversammlung der Handwerkskammer beschließt über wichtige Angelegenheiten wie die Wahl des Vorstandes, die Festsetzung von Beiträgen und Gebühren sowie den Erlass von Vorschriften zur Berufsbildung. Diese Entscheidungen werden in regelmäßigen Sitzungen getroffen und sind grundlegend für die Arbeit der Handwerkskammer.

 

Pflichten und Rechte als Ehrenamtsträger

Ehrenamtsträger im Handwerk haben verschiedene Pflichten und Rechte. Zu den Pflichten gehören:

  • Handeln auf Grundlage von Gesetzen und Satzungen.

  • Gewissenhafte Erfüllung der übernommenen Aufgaben.

  • Einhaltung der gebotenen Sorgfalt.

Zu den Rechten gehören:

  • Ausreichende Information und Vorbereitung zur Entscheidungsfindung.

  • Freistellung durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmervertreter.

  • Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Haftung und Schutz im Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeit im Handwerk ist durch verschiedene Versicherungen abgesichert. Diese umfassen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen können. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

Handwerkspolitische Themen

Das Seminar behandelt auch aktuelle handwerkspolitische Themen wie die Bedeutung des Meisterbriefs, die Gleichstellung mit akademischer Bildung und die Nachwuchsgewinnung. Zudem werden die Rolle der Ausbildungszentren und die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung besprochen, die für die Qualitätssicherung und Nachwuchsförderung im Handwerk von großer Bedeutung sind.

 

Neutralität und öffentliche Äußerungen

Handwerksorganisationen müssen bei öffentlichen Äußerungen sachlich bleiben und die Interessen aller Mitglieder berücksichtigen. Polemische oder emotionalisierte Aussagen sind zu vermeiden, und es soll immer eine ausgewogene Darstellung unterschiedlicher Meinungen angestrebt werden.

Ihr Ansprechpartner

Projektleitung Ehrenamtsakademie

Raphael Wohlfahrt

0711 263709 -140