Aus dem Handwerk für das Handwerk

Selbstverwaltung bedeutet Mitbestimmung. Gewählte Ehrenamtliche vertreten die Interessen des Handwerks, bringen ihre Erfahrungen ein und tragen dazu bei, dass Entscheidungen praxisnah und fair bleiben.

Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen wird gewährleistet, dass die Anliegen des Handwerks auf allen Stufen gehört und wirkungsvoll umgesetzt werden. Auf jeder der unten dargestellten Ebenen arbeiten Ehrenamtliche mit Hauptamtlichen zusammen.

Bundesebene

  • Erarbeitung von Ausbildungsordnungen und Prüfungsanforderungen
  • Interessensvertretung und Aufbereitung von Sach- und Fachthemen für Mitglieder

Der Deutscher Handwerkskammertag (DHKT) ist die Dachorganisation der Handwerkskammern in Deutschland. Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten der ihm angehörenden Handwerkskammern zu vertreten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist die Spitzenorganisation des deutschen Handwerks. Er bündelt die Positionen von Handwerkskammern, Fachverbänden und weiteren Organisationen und vertritt die Interessen des gesamten Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit – auf Bundes- und Europaebene.

Die Zentralfachverbände des deutschen Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH). Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten.

Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen im Handwerk sind spezialisierte Organisationen, Institutionen und Unternehmen, die eng mit der Handwerksorganisation (Handwerkskammern, Innungen, Verbände) und Handwerksbetriebe unterstützen, fördern und vernetzen. Dazu zählen Institute, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Versicherungsvereine und Bildungseinrichtungen, die z.B. Forschung, Weiterbildung oder wirtschaftliche Beratung betreiben.

Die Zentralfachverbände des deutschen Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen, die auf Bundesebene die Interessen der Landesinnungs- und Landesfachverbände spezifischer Handwerkszweige oder eng verwandter Gewerke vertreten. Sie sind die fachlichen Dachorganisationen der Innungen. Sie prägen maßgeblich die fachliche Ausbildung, Technik und Wirtschaftspolitik ihrer jeweiligen Gewerke und übernehmen gleichzeitig auch Aufgaben in der Tarifpolitik, etwa bei Verhandlungen mit Gewerkschaften.

Landesebene Baden-Württemberg

  • Interessenvertretung gegenüber der Landes­­­regierung und dem Landtag
  • Beratung der Betriebe oder Mitglieder in rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen

Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern sind Zusammenschlüsse der regionalen Handwerkskammern auf Landesebene. Sie stimmen gemeinsame Positionen ab und koordinieren Zusammenarbeit, Projekte und Interessenvertretung gegenüber der Landespolitik.

HANDWERK BW ist der Dachverband des baden-württembergischen Handwerks und seine Interessenvertretung auf Landesebene. Seine Mitglieder sind Handwerkskammern, Fachverbände und weitere Partnerorganisationen. Gemeinsam vertreten sie rund 140.000 Betriebe mit etwa 800.000 Beschäftigten und 45.000 Auszubildenden. HANDWERK BW bündelt ihre Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Die Innungen eines Gewerkes können gemeinsam einen Landesinnungsverband gründen. Dieser nimmt dann die landesweite Interessenvertretung des betreffenden Handwerks wahr und unterstützt die Innungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben. Er verfügt i.d.R. über eine hauptamtliche Geschäftsstelle und wird von einem Präsidenten + Vorstand geführt. Ebenso ist es üblich, ehrenamtliche Fachausschüsse für Unterthemen innerhalb des betreffenden Gewerkes einzurichten.

Bezirksebene

  • Beratung der Betriebe in rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen
  • Betreuung der betrieblichen Ausbildung und Orga­nisation von Gesellen- und Meisterprüfungen

Typische Ehrenämter in dieser Organisation:

  • Präsident oder Präsidentin
  • Vizepräsident oder Vizepräsidentin der Arbeitnehmerseite
  • Vizepräsident oder Vizepräsidentin der Arbeitgeberseite
  • Vorstand (Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerseite)
  • Vollversammlungsmitglieder (Vertreter jeder Handwerksgruppe)
  • Prüfungswesen
  • Ausschüsse

Handwerkskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts.
Im Auftrag des Staates kümmern sie sich um die Selbstverwaltung des Handwerks. Dazu zählen unter anderem:

  • das Führen der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle
  • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • die organisatorische Durchführung von Prüfungen
  • die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften
  • die Förderung der beruflichen Bildung

Dadurch nehmen sie dem Staat wichtige Aufgaben ab und erledigen sie im Sinne der Mitgliedsbetriebe im jeweiligen Kammerbezirk.

Die Organe einer Handwerkskammer sind der Vorstand (mit dem Präsidenten an der Spitze), die Ausschüsse und die Vollversammlung, und sie sind allesamt von Ehrenamtlichen besetzt. Flankiert werden sie von einer hauptamtlichen Struktur, die von einer Hauptgeschäftsführung geleitet wird.

Jede Handwerkskammer hat eine Satzung. Diese wird von der obersten Landesbehörde genehmigt. Letztere führt auch die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammer (in Baden-Württemberg das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus).

In Baden-Württemberg gibt es acht Handwerkskammern:

  • Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
  • Heilbronn-Franken
  • Karlsruhe
  • Region Stuttgart
  • Ulm
  • Reutlingen
  • Freiburg
  • Konstanz

Kreisebene

  • Vertretung der Betriebe eines bestimmten Gewerks
  • Unterstützung der Mitgliedsbetriebe in allen Fragen rund um Ausbildung und Berufspraxis

Typische Ehrenämter in dieser Organisation:

  • Vorstand
  • Kreishandwerksmeister oder Kreishandwerksmeisterin
  • ggf. Ausschüsse

Die Handwerksinnungen aller Gewerke eines Stadt- oder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Sie vertritt die Interessen aller Handwerksinnungen auf der Ebene des entsprechenden Bezirkes und unterstützt die Innungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. In der Praxis übertragen viele Innungen die Geschäftsführung auf die Kreishandwerkerschaft ihres Bezirkes. Die ehrenamtliche Struktur einer Kreishandwerkerschaft (Vorstand (angeführt vom Kreishandwerksmeister, ggf. Ausschüsse)) wird von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle flankiert.

Handwerksbetriebe sind Unternehmen, die ein Handwerk nach der Handwerksordnung ausüben. Je nach Gewerbe sind sie in die Handwerksrolle oder in entsprechende Verzeichnisse eingetragen und immer Mitglied einer Handwerkskammer.

Typische Ehrenämter in dieser Organisation:

  • Obermeister oder Obermeisterin
  • Stellvertretende Obermeister oder Obermeisterin
  • Vorstand
  • Prüfungswesen
  • Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer
  • Kassenprüferin oder Kassenprüfer
  • Innungsversammlung

Eine Innung ist der freiwillige Zusammenschluss selbstständiger Handwerker (Betriebsinhaber) im selben Gewerk und in derselben Region. Sie vertritt u.a. die Interessen der Mitglieder nach außen, sorgt für ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen und nimmt Prüfungen ab, sofern die Handwerkskammer das nicht tut. Die Mitgliedschaft in der Innung ist freiwillig.

Die Beratungs- und Interessenvertretungsleistungen stehen umgekehrt aber auch nur den Mitgliedsbetrieben einer Innung zur Verfügung. Die ehrenamtliche Struktur einer Innung (Vorstand (angeführt vom Obermeister), Gesellenausschuss, Berufsbildungsausschuss, Innungsversammlung) kann von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle flankiert werden. In der Praxis übertragen viele Innungen die Geschäftsführung auf die Kreishandwerkerschaft ihres Bezirkes.

Deine Ansprechpartner

Ein Mann mit kurzen Haaren und Bart lächelt und trägt ein hellblaues Hemd mit Knöpfen. Er steht vor einem weichen, unscharfen Hintergrund und wirkt freundlich und zugänglich.

Projekt Ehrenamtsakademie

Raphael Wohlfahrt

0711 263709 -140

Projekt Ehrenamtsakademie​

Julia Kottmann

0711 263709 -164